Pressemitteilung
Stadt Bamberg muss demokratische Proteste von Solidarity4all gegen Lagerunterbringung und Abschiebungen von Geflüchteten möglich machen
„Die Stadt Bamberg steht in der Pflicht die lang angekündigten demokratischen Proteste des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Solidarity4all zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein mehrtätiges Protestcamp. Diese kreative Form des Protestes muss im Sinne der rechtsstaatlich garantierten Grundrechte nicht nur ermöglicht werden. Es muss im Falle von Gegendemonstranten auch vor etwaigen Übergriffen geschützt werden“, erklärt sich Eva Bulling-Schröter, Mitglied des Deutschen Bundestages aus Bayern (Ingolstadt) solidarisch mit dem antirassistischen Protestcamp gegen die sog. Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE) in Bamberg mit einer Kundgebung vor dem Lager, einer Demonstration und Protestaktionen in der Innenstadt vom 4.-8. August 2016.
„Ich begrüße es ausdrücklich, wenn sich vor allem junge Menschen für eine menschenwürdige humane Politik und Gesellschaft weltweit, in Deutschland und in Bayern einsetzen, in der geflüchtete Kinder, Frauen und Männer mit offenen und hilfsbereiten Armen empfangen und aufgenommen werden. Richtig finde ich es, gegen die Unterbringung von Menschen in Abschiebelagern und ihre Abschiebung in Länder zu protestieren, wo ihnen neue Verfolgung, Armut und Zukunftslosigkeit droht. In meiner Heimatstadt und Wahlkreis Ingolstadt kenne ich die unbefriedigende Situation vieler Geflüchteter, die statt in Wohnungen und mit Kontakt zur Bevölkerung abgeschottet und beengt in einer sog. ARE leben müssen und nach Wochen des Wartens mittels staatlicher Zwangsmaßnahmen abgeschoben werden.
Völliges Unverständnis habe ich für das bisherige Verhalten der Bamberger Verwaltung und Politik, das Grundrecht auf Protest gegen diese Zustände mit fadenscheinigen Winkelzügen des Verwaltungsrechts aushebeln zu wollen. Ich erwarte ein rasches Einlenken seitens der Verantwortlichen. Den VeranstalterInnen und TeilnehmerInnen des Protestcamps gilt meine vollste Unterstützung.“