Awareness-Konzept / awareness concept

Das Solidarity for all! Camp wird in der Zeit vom 4.8. bis 7.8.2016 in
Bamberg stattfinden. Es soll einen Raum bieten, sich zu treffen, zu
diskutieren, Aktionen vorzubereiten und zu übernachten. Es soll ein
offener, bunter und solidarischer Ort sein, von dem aus wir die Festung
Europa gemeinsam angreifen können.
Voraussetzung für ein erfolgreiches Camp ist ein respektvoller Umgang
miteinander und die grundsätzliche Bereitschaft von allen, die Grenzen
anderer zu akzeptieren. Diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten
ist unerwünscht und wird nicht toleriert – Sexismus und Rassismus,
antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus haben auf
dem Camp nichts zu suchen! Sollte es dennoch zu verbalen oder
körperlichen Übergriffen, Gewalt oder Diskriminierung kommen, sollten
sich zunächst alle verantwortlich fühlen. Zudem könnt Ihr Euch an die
Ansprechgruppe wenden. Hier findet Ihr Unterstützung zum Reden und um
einen gemeinsamen Umgang zu finden. Wenn nötig oder gewünscht kann das
auch heißen, den/die Täter_in zu
konfrontieren oder einen Schutzraum durchzusetzen. Die Ansprechgruppe
hat einen kollektiven und transparenten Ansatz, den wir im Folgenden
beschreiben wollen.

Kein Platz für Sexismus und Rassismus

Auch die Camp-Teilnehmer_innen sind Teil dieser Gesellschaft und daher
nicht frei von Herrschaftsverhältnissen. Die Erfahrungen anderer Camps
haben gezeigt, dass insbesondere sexualisierte, sexistische und
rassistische Gewalt und Grenzverletzungen leider vorkommen. Vor diesem
Hintergrund wird es auch auf dem antikapitalistischen Camp eine
Ansprechgruppe geben: Im Mittelpunkt steht erstens die konkrete
Unterstützung der betroffenen Person entsprechend ihrer Bedürfnisse.
Zweitens bedarf es der konfrontativen Auseinandersetzung mit dem Täter
oder der Täterin. Drittens muss die Camp-Community auf angemessene Weise
informiert werden.
Um angemessen mit diesen Aufgaben und der damit verbundenen
Verantwortung umzugehen, ist es wichtig, dass alle auf dem Camp
Verantwortung übernehmen und aufeinander achten und die Ansprechgruppe
transparent und legitimiert arbeitet. Das vorliegende Konzept der
Ansprechgruppe wurde daher im Vorfeld im regionalen Vorbereitungskreis
„No Troika“ diskutiert und auf der Homepage bekannt gemacht.
Kontaktpersonen der Ansprechgruppe stellen sich auf dem
Eröffnungsplenum des Camps kurz vor.
Während des Camps ist die Ansprechgruppe 24 Stunden täglich unter der
unten stehenden Telefonnummer erreichbar. Das Kontakt-Telefon wird von
Frauen betreut.
Unser Ansatz ist – soweit möglich- eine empathische und parteiliche
Anlaufstelle für alle von Diskriminierung Betroffenen zu sein. Gerne
würden wir dies im gleichen Maße für alle Diskriminierungsformen
anbieten können. Leider ist es uns jedoch nicht gelungen, die
angestrebte Diversität von Erfahrungshintergründen innerhalb des
Vorbereitungskreises abzubilden. Wenn du uns unterstützen willst, sprich
uns gerne an!

Definitionsmacht

Wann Menschen ihre Grenzen verletzt sehen und ein Verhalten als Gewalt
erfahren, kann sehr unterschiedlich erlebt werden. Verbale Anfeindungen,
Drohungen, Grenzverletzungen oder die Ausübung von Zwang und Belästigung
können als gewalttätiges Verhalten erlebt werden. Das Recht darüber zu
entscheiden, wann etwas als gewalttätig und übergriffig empfunden wird –
die Definitionsmacht – liegt allein bei der davon betroffenen Person.
Mit den damit verbundenen schwierigen Entscheidungen in einer oft
emotional sehr aufgeladenenund als ohnmächtig empfundenen Situation
sollte jedoch keine/r alleine gelassen werden. Die betroffene Person
soll, bei Bedarf, durch ein Unterstützer_innenumfeld und/oder die
Ansprechgruppe darin unterstützt
werden, ihre eigenen Gefühle, Gedanken und Wahrnehmungen zu sortieren.

Parteiliche Ansprechgruppe – kein Gericht

Die Rolle der Ansprechgruppe auf dem Camp ist dabei die einer
empathischen und parteilichen Moderation. Ziel ist es, Betroffene
sexualisierter, rassistischer und anderer Gewalt in der Wiedererlangung
ihrer Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmtheit zu unterstützen –
nachdem sie zunächst einen mehr oder weniger großen Kontrollverlust
erfahren haben. Dies kann beispielsweise durch eine moderierte
Konfrontation mit dem oder der Täter_in (auf Wunsch auch in Anwesenheit
der betroffenen Person) geschehen oder dadurch, dass ein Schutzraum für
die betroffene Person geschaffen und durchgesetzt wird – und
nötigenfalls der Täter oder die Täterin das Camp verlassen muss.
Die betroffene Person hat das Recht – die Sanktionsmacht – darüber zu
entscheiden, welches Vorgehen aus ihrer Sicht am besten dazu geeignet
ist, ihre Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmtheit wiederherzustellen.
Sanktionsmacht soll aber keineswegs gleichbedeutend damit sein, der
betroffenen Person die Entscheidung über etwaigen Konsequenzen allein
aufzubürden. Die Entscheidung, ob etwa vorstellbar ist, mit dem Täter/
der Täterin persönlich zu kommunizieren, ihn/sie durch andere
konfrontieren zu lassen oder aber den Rückzug oder ggf. auch Rauswurf zu
fordern, bedarf unter Umständen einer längeren und gemeinsamen
Reflektion, bei der die Ansprechgruppe und die Unterstützer_innengruppe
helfen kann. Dafür kann es auch von Bedeutung sein, ob bzw. wie das
aktuell Erlebte mit bereits gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit
zusammenhängt. Praktisch bedeutet dies, dass in der Beratung bzw.
Unterstützung von Betroffenen sexualisierter und anderer Gewalt
Rückfragen in vielen Fällen nötig sind – einschließlich der emotional
gar nicht so einfach umzusetzenden Bereitschaft, sich auch auf
problematisch anmutende Graustufen, Ambivalenzen und Widersprüche
einzulassen.
Die Ansprechgruppe ist also kein Gericht und keine bevormundende
Stellvertreter_innengruppe, sondern sie erarbeitet gemeinsam mit der
betroffenen Person und ihrem Unterstützungsumfeld die nächsten Schritte.

Differenzierter Umgang mit erweitertem Gewaltbegriff

Auch sprachliche Diskriminierungen können verletzen – insbesondere wenn sie
gesamtgesellschaftliche Diskriminierungsverhältnisse wie Rassismus,
Sexismus, Behindertenfeindlichkeit etc. nutzen. Und doch sollte der
grundlegende Unterschied zu sexualisierter, körperlicher oder
psychischer Gewalt nicht verwischt werden. Denn sprachliche
Diskriminierungen gehen nicht in gleicher Weise mit Bedrohungs-, Angst-
und Ohnmachtserfahrungen einher wie gewalttätige Übergriffe oder
Grenzüberschreitungen – es sei denn, es handelt sich um aggressiv
vorgetragene Beleidigungen, Bedrohungen oder Herabwürdigungen, die
ebenfalls als bedrohlich oder angst- bzw. ohnmachtserzeugend erlebt
werden können. Entsprechend ist auch die daraus folgende Verunsicherung
und Erschütterung unterschiedlich groß. Das heißt für uns, dass bei
sprachlichen Diskriminierungen die Definitions- und Sanktionsmacht nur
unter sehr beschränkten Bedingungen greifen sollte, ansonsten aber
andere Klärungsmechanismen nötig sind, wie zum Beispiel persönliche
Klärungsgespräche, mehr oder weniger konfrontative Kritik etc. Denn das
Konzept der Definitionsmacht ist ein sehr starkes und somit sensibles
Instrument mit weitreichenden Konsequenzen und kann insofern seine
Legitimität und Durchsetzungskraft nur dann erhalten, wenn es auch
tatsächlich für einen sehr klar umrissenen Bereich an Situationen
reserviert bleibt.

Konfrontative Täterarbeit – Transparenz durch Konfrontation mit Vorwürfen

Umgang mit dem Täter oder der Täterin: Es ist wichtig, dass eine
konkrete Auseinandersetzung mit dem Täter/der Täterin stattfindet, wenn
dies von der betroffenen Person gewünscht wird. Dabei geht es nicht um
unterstützende Täter_innenarbeit – vielmehr geht es um Konfrontation,
darum, vom Täter/der Täterin einzufordern, dass er/sie sein Verhalten
reflektiert und ändert. Denn Strukturen ändern sich nur, wenn sich auch
die Menschen ändern.
Gleichzeitig halten wir für ein fundamentales Prinzip, dass Menschen,
denen etwas vorgeworfen wird, das Recht haben, gehört zu werden und ihre
Sicht darzulegen. Dieses Recht stark zu machen, heißt allerdings nicht,
das weiter oben ausgeführte Definitionsrecht der betroffenen Person in
irgendeiner Form einzuschränken. Das Recht des Täters/der Täterin,
gehört zu werden, sollte nicht öffentlich ausgeübt werden, sondern nur
im kleinen Rahmen, vorzugsweise im direkten Kontakt mit Menschen aus der
Ansprechgruppe.
Zur Durchsetzung eines Schutzraums für die betroffene Person kann der
Täter/die Täterin auch gegen seinen/ihren Willen vom Camp ausgeschlossen
werden. Die betroffene Person kann dafür gemeinsam mit der
Ansprechgruppe – falls nötig – auf Unterstützung durch den Camp-Schutz
zurückgreifen.

Ihr erreicht uns an dem Camp über ein Handy, das 24 std. von Frauen
besetzt ist. Die Nummer wird vor Ort bekannt gegeben.
Außerdem könnt ihr uns an den pinken Buttons erkennen oder am Infopoint
vor Ort erreichen!

Wir freuen uns also auf ein enspanntes, solidarisches Camp mit euch
allen in Bamberg!


No space for sexism! No space for racism!

No space for ANY kind of discrimination!

The awareness-structure / the contact person at the camp

The solidarity for all!-Camp is meant to be an open and diverse place of solidarity; a basis to start our collective fight against the Fortress Europe. Discrimination and any act of violence are unwelcome and not tolerated – at the camp there is no space for sexism, racism, anti-muslim racism, antisemitism or antiziganism! If there was, however, any kind of act of verbal or physical abuse, violence or discrimination, every person should feel responsible and be aware.

Moreover you can approach the awareness-team. These are the functions of the group:

  • a concrete support of the affected person, according to his or her needs.

  • a confrontational involvement of the offender

  • if necessary, an adequate publication of information to the camp-community

It is our approach – as far as this is possible – to be an empathetic and allied contact for any victim of discrimination. We seek to provide this function equally for any kind of victimization. We are sorry to say that the preparation-group failed to reach the diversity of background experience, we intended. If you are willing to support us, please get in touch!

Assault and violence

The point when a person perceives an act as an offense or violence, is very variable. Verbal animosity, threat, transgression or assault and harassment can be experienced as violence. The right to determine what is violent or encroachment – the definatory power – is at the discretion of the affected person. Nobody should be left alone with respective decisions in such emotional situation, in which one experiences feelings of powerlessness. If required the person concerned should be encouraged to sort their own feelings, thoughts and perception.

a partisan counterpart

Empathy and partisanship are the basis of the awareness group. The meaning of partisanship is not to challenge the perception of the victim. It’s the aim to back up those affected in their regaining of agency and autonomy.

Possible support options: have a calming effect on the person, give help with sorting their feelings, discuss possible scopes of action, if desired a moderated confrontation with the delinquent, create and enforce safe spaces and as the circumstances require, dismiss the abuser.

a complex dealing with an extended conception of violence

The concept of the definatory power is a very strong and therefore a sensitive instrument with extensive consequences. In this respect its legitimacy and power can only be retained when it is reserved for definite types of situations. The basic difference between verbal discrimination and sexual, physical or psychological violence shouldn’t be blurred. Unless it is about aggressive insult, threat or vilification. That means for us that in case of verbal discrimination the definatory and sanctionaly power is limited and therefore other mechanisms of clearance are necessary.

Confrontational work with the offender – transparency through the confrontation with accusations

It is important that there is a proper confrontation with the offender, if it is requested by the victim. It is not meant to help the offender – it is more a confrontation and a demand to the offender to reflect and change his/her behavior. And that does not mean that the definatory power of the affected person is restricted.

Accessibility of the Awareness Team

0177 1869022

The mobile is 24h manned by women.

At the camp you can identify team members by pink buttons.

Or you can get in touch through the info-point.