VGH: Kundgebung in der Innenstadt bleibt verboten / Spontandemonstration „Für die volle Versammlungsfreiheit in der Innenstadt, der Protest gegen Abschiebelager geht weiter“ in die Bamberger Innenstadt ab 14.30 Uhr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute Vormittag eine Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt aus formalen Gründen abgelehnt. Das Protestcamp darf deshalb heute keine Kundgebung auf dem Bamberger Schönleinsplatz gegen die menschenunwürdige Behandlung der Flüchtlinge im Abschiebelager durchführen.
Um gegen diese massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit zu protestieren, meldet das Protestcamp soeben eine Spontandemonstration bei der Polizei in die Bamberger Innenstadt an unter dem Motto: „Gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt, der Protest gegen Abschiebelager geht weiter“. Die Spontandemonstration beginnt gegen 14.30 Uhr und führt über den Bahnhof und den Schönleinsplatz durch die Innenstadt und wieder zurück.
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