Versammlungsrecht wird mit Füßen getreten / Route der morgigen Demonstration ist beim VGH anhängig.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute Vormittag eine Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt aus formalen Gründen abgelehnt. Das Protestcamp darf deshalb heute keine Kundgebung auf dem Bamberger Schönleinsplatz gegen die menschenunwürdige Behandlung der Flüchtlinge im Abschiebelager durchführen.
Um gegen diese massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit zu protestieren, hat das Protestcamp eine Spontandemonstration in die Bamberger Innenstadt angemeldet unter dem Motto: „Gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt, der Protest gegen Abschiebelager geht weiter“. Die Polizei hat diese Demonstration verboten, mit unmittelbarem Zwang gedroht, sollte das Verbot missachtet werden und ein Großaufgebot der Einsatzkräfte zusammengezogen. Auch weitere Demonstrationen würden heute grundsätzlich verboten. Zum Schutz der anwesenden BewohnerInnen des nahen Abschiebelagers haben sich die AnmelderInnen dazu entschieden, das Verbot zu respektieren.
Christian Oppl vom Solidarity4all-Bündnis kritisiert massiv das Vorgehen der Polizei und der Versammlungsbehörde: „Wir sind hier in Bamberg, um gegen das Abschiebelager zu protestieren. Doch statt unsere Kritik in die Stadt zu tragen, sind wir nur noch mit dem Streit um das Versammlungsrecht, um den Aufstellort von Toiletten und der Zulässigkeit von Zeltseitenwänden beschäftigt. Es ist eine Schande, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit so mit Füßen getreten wird!“
Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat schließt sich dem an: „Offenbar unter dem Druck des Innenministeriums verbieten und schikanieren Stadt Bamberg und die Polizei den politisch unerwünschten Protest gegen das Abschiebelager in Bamberg. Die Fokussierung auf diese Streitereien soll die untragbaren Zustände im Abschiebelager aus der öffentlichen Berichterstattung drängen.“
„Wir lassen uns davon nicht einschüchtern!“, erklärt Anna Zeitler vom Solidarity4all-Bündnis. „Die morgige große Demonstration durch Bamberg ist grundsätzlich genehmigt und führt bis zum Abschiebelager. Über die Route durch die Bamberger Innenstadt wird noch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestritten. Wir verlassen uns darauf, den legitimen Protest auch in die Bamberger Innenstadt tragen zu können!“